Ernährungstherapie
Preise
Du hast ein Angebot entdeckt, das zu dir passt?
Dann klicke auf den Kontakt Button, schreibe mir eine Nachricht oder rufe mich an– ich freue mich, von dir zu hören und einen Termin mit dir zu vereinbaren.
Termine können erst ab Oktober 2025 angenommen werden.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Ernährungstherapie
Gesetzliche Voraussetzungen (§ 43 SGB V)
-
Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von einem Kinder- oder Hausarzt mit entsprechender Diagnose ist erforderlich.
-
Kinder und Jugendliche (unter 18) profitieren von Kostenerstattung ohne Zuzahlungspflicht, sofern diese Bescheinigung vorliegt
-
Die Kassen bezuschussen typischerweise bis zu 5 Termine pro Jahr: 1 Erstgespräch (ca. 60 Min.) + 4 Folgesitzungen (je ca. 45 Min.)
-
Die Therapie muss ärztlich verordnet werden – idealerweise durch einen Kinder‑ oder Jugendpsychiater/in oder Fachärztin mit Erfahrung bei Essstörungen.
-
Du oder deine Eltern können gemeinsam einen Kostenvoranschlag sowie die Notwendigkeitsbescheinigung einreichen – ich unterstütze gern beim Formulieren und Einreichen
-
Es empfiehlt sich, vorab direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, da die Erstattung zwischen den Kassen variieren kann Ernährungstherapie
Absage
Kannst du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich dich dies mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss ich die versäumte Beratung leider in Rechnung stellen. Ich bitte um Verständnis!
Ausnahme: Ein ärztliches Attest bei einer Erkrankung.